SPRACH- &
INTEGRATIONSKURSE
Wir führen im Auftrag des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sprach- und Integrationskurse durch. Unser Auftrag ist es, den unterschiedlichen Bedürfnissen der zugewanderten Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse gerecht zu werden.
Ziel der Sprach- und Integrationskurse ist die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern. In Deutschland gilt der gesetzliche Auftrag, Zugewanderten eine stabile Grundlage dafür zu geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Zielgruppe der Sprach- und Integrationskurse umfasst unter anderem AsylbewerberInnen, EU-BürgerInnen, integrationsbedürftige AusländerInnen und Geduldete mit Aufenthaltserlaubnis. Es gelten unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen für die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen, die Sie auf dem Informationsblatt des gewünschten Kurses nachlesen können.
Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung gelingender gesellschaftlicher Integration. Deutsch lernen ist wichtig für die Arbeit und den Beruf, um Anträge ausfüllen zu können, um Kinder in der Schule unterstützen zu können und zur Bewältigung des Alltags. Deutsch lernen ist wichtig, um die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung Deutschlands zu verstehen.
Unser Kursangebot umfasst allgemeine Integrationskurse, Integrationskurse mit Alphabetisierung und berufsbezogene Sprachkurse. Ergänzend führen wir in Kooperation mit verschiedenen Stadt- und Landkreisen im Rahmen des Sprachförderprogramms des Landes nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch-Sprachkurse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben, durch. Dieses Programm ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
INTEGRATIONSKURS
Der Integrationskurs ist ein Angebot zur gesellschaftlichen Integration. Er besteht aus einem Sprachkurs (600 UE) und einem Orientierungskurs (100 UE) und hat als Ziel das Sprachniveau B1. Das Sprachniveau B1 ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung von Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung und für die Integration in den Arbeitsmarkt der erste Schritt.
Grundsätzlich gilt, wer auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebt, hat einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs beziehungsweise wer eine Aufenthaltserlaubnis erst nach dem 1. Januar 2005 erhalten hat, muss sogar einen Kurs besuchen.
Die Teilnahme und der Abschluss des Integrationskurses ist Voraussetzung für den Besuch eines berufsbezogenen Sprachkurses, wobei das Erreichen des Sprachniveaus B1 nicht erforderlich ist.
ALPHABETISIERUNGSKURS
Der Alphabetisierungskurs richtet sich an nicht alphabetisierte Personen ohne oder mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen, die keine Schule besucht und/oder keine oder sehr geringe Lese- und Schreibkenntnisse in ihrer Muttersprache haben (sog. primäre und funktionale Analphabeten). Die Teilnehmenden von einem Alphabetisierungskurs sind doppelt herausgefordert. Neben der deutschen Sprache lernen sie innerhalb von maximal 1.300 Unterrichtsstunden auch die lateinische Schrift lesen und schreiben.
Vor der Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs wird im Einstufungsverfahren festgestellt, ob Bedarf für eine Alphabetisierung besteht und zu welcher Zielgruppe der Alphabetisierungskurse der Teilnehmende gehört – primäre und funktionale Analphabeten sowie Zweitschriftlernende.
BERUFSBEZOGENER
DEUTSCHSPRACHKURS
(Deutschsprachförderverordnung DeuFöv)
Als weiterführendes Angebot nach dem Integrationssprachkurs können in einem beruflich ausgerichteten Kurs die Sprachkenntnisse weiter aufgebaut werden. Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Eine Teilnahmeberechtigung kann erhalten, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wenn man eigenes Einkommen hat, kann man auf Antrag ebenfalls teilnehmen, muss sich jedoch an den Kosten beteiligen. Bei einem sehr geringen Einkommen kann eine Kostenbefreiung beantragt werden.
DEUTSCHKURSE NACH
VWV-VERWALTUNGSVORSCHRIFT
Am 1. Januar 2021 ist eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch in Kraft getreten. Durch das darin geregelte Landessprachförderprogramm stellt das Land seit 2015 den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.
Neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate wie beispielsweise Eltern- und Frauenkurse oder Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn angeboten werden.
Das Programm richtet sich nicht nur an Geflüchtete, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Es ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).